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Neue DIN 18041: 2016-03

Raumakustik all inclusive

Mit der Neufassung der DIN 18041 wurde ein fundiertes und anwenderfreundliches Regelwerk weiter verbessert. Die DIN 18041 stellt damit weiterhin im besten Sinne ein umfassendes Planungswerkzeug für die Entwicklung raumakustischer Maßnahmen dar. Dabei wurde das Regelwerk in zwei maßgeblichen Punkten weiterentwickelt.

Die bisher in der DIN 18041 als Empfehlung genannte Verringerung der Nachhallzeiten um 20 % für Räume, in denen Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen stattfindet, wurde nun als unumgängliche Pflicht gemäß dem Benachteiligungsverbot nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verankert. Die erhöhte Sprachverständlichkeit kommt auch Menschen zugute, für die die gesprochene Sprache nicht die Muttersprache ist.

Diese sogenannten Anforderungsprofile mit Inklusion werden wir zukünftig unseren raumakustischen Planungen zugrunde legen. Hierzu ist eine umfassende Information des Auftraggebers und gegebenenfalls eine Abstimmung mit dem Nutzer erforderlich, die wir zu Beginn der ersten Planungsphasen auf die Tagesordnung setzen.

Bei den sogenannten Räumen der Gruppe B nach DIN 18041, also Räumen, bei denen die Raumbedämpfung im Vordergrund steht, zum Beispiel Verkehrsflächen oder Büroräumen, wurden die Anforderungsprofile und Berechnungsverfahren überarbeitet. Statt der bisher eher groben Berechnungsansätze über Einzahlwerte sind nun frequenzabhängige Kenngrößen nachzuweisen.

Auch wenn die Anforderungen nicht verschärft wurden, kann sich aus dem detaillierteren Berechnungsverfahren die Notwendigkeit von frequenzabhängig optimierten Schallabsorbern oder eine Erhöhung der schallabsorbierenden Flächen ergeben. Diese Entwicklung trägt der tatsächlichen Wahrnehmung Rechnung und führt damit zu Räumen mit höherer raumakustischen Qualität.

Trotz der detaillierteren Anforderungsprofile und Berechnungsverfahren steht die Planung einer für die spezielle Nutzung angepassten Raumakustik für uns im Vordergrund. Dabei kann auch einmal von den Empfehlungen abgewichen werden, wenn dies die Nutzung nicht maßgeblich einschränkt und aus wirtschaftlicher Sicht Vorteile bringt.

Bei der raumakustischen und wirtschaftlichen Abwägung für Ihr Projekt unterstützen wir Sie gern.