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Erhöhter EnEV-Standard ab 1. Januar 2016

Die Anforderungen der EnEV 2014 werden verschärft.

Ab 1. Januar 2016 gilt der gegenüber der EnEV 2014 erhöhte Energie-Standard für Neubauten, das heißt für neu errichtete Wohn- und Nichtwohngebäude.

Konkret bedeutet dies:

  • Energieeffizienz des Gebäudes:
    Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf (zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung) sinkt um 25 % im Vergleich zur EnEV 2014.
  • Wärmeschutz der Gebäudehülle:
    Der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle sinkt um ca. 20 % im Vergleich zur EnEV 2014.

Unsere Mitarbeiter sind bestens auf die neuen Anforderungen und Berechnungen vorbereitet. In den letzten Wochen und Monaten haben wir unsere von den neuen Regelungen betroffenen Bauherren individuell informiert, was die Änderungen für deren aktuelles Bauvorhaben bedeuten.

Wer unsicher ist oder Fragen hat, ist bei uns gut beraten.